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🇩🇪 Germany

Wohnsitz anmelden — Anmeldeformular ausfüllen

Anmeldung einer Wohnung nach §17 BMG

Easy 10 min RegistrationAddressMandatory

/ Was ist dieses Formular?

Die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) ist eine gesetzliche Pflicht nach §17 Bundesmeldegesetz (BMG). Jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) anmelden. Das gilt für Umzüge innerhalb Deutschlands genauso wie für Neuzuzüge aus dem Ausland.

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung — diese brauchen Sie für fast alles: Bankkonto eröffnen, Arbeitsvertrag, Kfz-Zulassung, Aufenthaltstitel, Kindergeld. Ohne Anmeldung geht in Deutschland praktisch nichts.

Sie benötigen das ausgefüllte Anmeldeformular, Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. In vielen Städten ist ein Termin beim Bürgeramt nötig.

/ Wer braucht dieses Formular?

  • Jede Person, die eine Wohnung in Deutschland bezieht — egal ob Erstbezug oder Umzug innerhalb Deutschlands
  • Ausländer, die zum ersten Mal nach Deutschland ziehen
  • Studenten, die in eine WG oder ein Studentenwohnheim einziehen
  • Personen, die einen Zweitwohnsitz anmelden möchten
  • Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die mitziehen

/ Was Sie vorher brauchen

Personalausweis oder Reisepass (bei EU-Bürgern auch Personalausweis des Heimatlandes)
Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben — §19 BMG)
Ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich beim Bürgeramt oder als PDF online)
Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Heiratsurkunde
Bei Nicht-EU-Bürgern: gültiges Visum oder Aufenthaltstitel

/ Schritt-für-Schritt-Anleitung

1 Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter besorgen
Bitten Sie Ihren Vermieter, die Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne dieses Dokument können Sie sich nicht anmelden.
2 Anmeldeformular ausfüllen
Laden Sie das Formular von der Website Ihrer Stadt herunter oder füllen Sie es vor Ort aus. Einzutragen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, bisherige Adresse, neue Adresse, Einzugsdatum.
3 Termin beim Bürgeramt vereinbaren
In den meisten Städten ist ein Termin erforderlich. Buchen Sie ihn online über das Bürgerservice-Portal Ihrer Stadt. In Stoßzeiten (September) sind Termine oft wochenlang ausgebucht.
4 Persönlich beim Bürgeramt erscheinen
Bringen Sie alle Unterlagen mit: Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung, Anmeldeformular. Die Anmeldung dauert in der Regel 10–15 Minuten.
5 Meldebescheinigung erhalten
Sie erhalten sofort eine Meldebescheinigung. Bewahren Sie diese gut auf — Sie brauchen sie für Bankkonto, Arbeitgeber, Aufenthaltstitel etc.

/ Wichtige Felder erklärt

Feld Was eintragen Häufiger Fehler
Einzugsdatum Das tatsächliche Datum, an dem Sie in die Wohnung eingezogen sind. Das Datum des Mietbeginns statt des tatsächlichen Einzugs angegeben — kann bei Kontrollen Probleme verursachen.
Bisherige Anschrift Ihre letzte Meldeadresse. Bei Zuzug aus dem Ausland: Adresse im Herkunftsland. Bei Umzug innerhalb der gleichen Stadt vergessen, sich umzumelden — die 14-Tage-Frist gilt auch hier.
Religionszugehörigkeit Ihre Religionszugehörigkeit (freiwillig, aber relevant für die Kirchensteuer). Aus Versehen 'evangelisch' oder 'katholisch' angekreuzt — dann wird automatisch Kirchensteuer abgezogen.

/ Häufige Fehler vermeiden

14-Tage-Frist überschritten — theoretisch droht ein Bußgeld bis 1.000 €, wird bei kurzer Verzögerung aber selten verhängt.
Wohnungsgeberbestätigung vergessen — ohne dieses Dokument ist keine Anmeldung möglich.
Religiöse Zugehörigkeit falsch angegeben — das löst Kirchensteuer aus (8–9% der Einkommensteuer).
Kinder nicht mit angemeldet — minderjährige Kinder müssen separat angemeldet werden.
Termin beim Bürgeramt nicht rechtzeitig gebucht — in Großstädten oft 2–4 Wochen Wartezeit.

/ Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich?

Personalausweis/Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter, ausgefülltes Anmeldeformular.

Was passiert wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?

Theoretisch Bußgeld bis 1.000 €, in der Praxis bei kurzer Verzögerung selten verhängt.

Kann ich mich online anmelden?

In einigen Städten (München, Hamburg) über BundID möglich. In den meisten Kommunen noch persönlich.

Zweitwohnsitz anmelden — muss ich das?

Ja, auch Zweitwohnsitze müssen angemeldet werden. In vielen Städten fällt Zweitwohnsitzsteuer an.