Anmeldung einer Wohnung nach §17 BMG
/ Was ist dieses Formular?
Die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) ist eine gesetzliche Pflicht nach §17 Bundesmeldegesetz (BMG). Jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) anmelden. Das gilt für Umzüge innerhalb Deutschlands genauso wie für Neuzuzüge aus dem Ausland.
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung — diese brauchen Sie für fast alles: Bankkonto eröffnen, Arbeitsvertrag, Kfz-Zulassung, Aufenthaltstitel, Kindergeld. Ohne Anmeldung geht in Deutschland praktisch nichts.
Sie benötigen das ausgefüllte Anmeldeformular, Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. In vielen Städten ist ein Termin beim Bürgeramt nötig.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Einzugsdatum | Das tatsächliche Datum, an dem Sie in die Wohnung eingezogen sind. | Das Datum des Mietbeginns statt des tatsächlichen Einzugs angegeben — kann bei Kontrollen Probleme verursachen. |
| Bisherige Anschrift | Ihre letzte Meldeadresse. Bei Zuzug aus dem Ausland: Adresse im Herkunftsland. | Bei Umzug innerhalb der gleichen Stadt vergessen, sich umzumelden — die 14-Tage-Frist gilt auch hier. |
| Religionszugehörigkeit | Ihre Religionszugehörigkeit (freiwillig, aber relevant für die Kirchensteuer). | Aus Versehen 'evangelisch' oder 'katholisch' angekreuzt — dann wird automatisch Kirchensteuer abgezogen. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Personalausweis/Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter, ausgefülltes Anmeldeformular.
Theoretisch Bußgeld bis 1.000 €, in der Praxis bei kurzer Verzögerung selten verhängt.
In einigen Städten (München, Hamburg) über BundID möglich. In den meisten Kommunen noch persönlich.
Ja, auch Zweitwohnsitze müssen angemeldet werden. In vielen Städten fällt Zweitwohnsitzsteuer an.