Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG-Formblatt 1)
/ Was ist dieses Formular?
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die finanzielle Unterstützung des Staates für Studierende und Schüler, die sich ihre Ausbildung sonst nicht leisten könnten. Der Höchstsatz liegt 2026 bei 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung. BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Der Antrag wird über die amtlichen Formblätter gestellt. Formblatt 1 ist das Kernformular, das jeder Antragsteller ausfüllen muss — egal ob Erstantrag oder Folgeantrag. Ergänzend wird Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern) und ggf. weitere Formblätter benötigt.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) am Studienort. Der Antrag kann auch digital über bafoeg-digital.de eingereicht werden.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Vermögen (Zeile 63/64) | Kontostände, Sparbücher, Wertpapiere, Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nachweise nicht älter als 14 Tage. | Vermögenswerte kurz vor Antragstellung auf andere übertragen — das wird geprüft und trotzdem angerechnet. |
| Einkommen (Zeile 53–61) | Eigenes Einkommen aus Minijob, Werkstudententätigkeit, Waisenrente etc. | Minijob verschwiegen — der Datenabgleich mit dem Finanzamt deckt das auf. |
| Mietkosten | Kaltmiete plus Nebenkosten Ihrer Wohnung am Studienort. | WG-Anteil falsch berechnet — tragen Sie nur Ihren persönlichen Anteil ein. |
| Bankverbindung | Ihre eigene IBAN. Das BAföG wird nur auf Ihr persönliches Konto überwiesen. | Konto der Eltern angegeben — BAföG wird nur auf das Konto des Antragstellers überwiesen. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Der Höchstsatz liegt 2026 bei 992 € monatlich (eigene Wohnung). Der Betrag hängt vom Einkommen der Eltern und Ihrem Vermögen ab.
Formblatt 1, Formblatt 3 (Eltern), Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszüge, Mietbescheinigung, Steuerbescheid der Eltern.
So früh wie möglich — BAföG wird ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend.
Bei ca. unter 45.000 € Brutto beider Eltern (ein Kind) besteht oft Anspruch. Nutzen Sie einen BAföG-Rechner.
Nein, ein Minijob bis 538 €/Monat wird nicht angerechnet. Darüber wird Einkommen teilweise abgezogen.