Antrag auf Bürgergeld (SGB II)
/ Was ist dieses Formular?
Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Der Regelsatz beträgt 2026 voraussichtlich 563 € monatlich für Alleinstehende. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe übernommen.
Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Er besteht aus dem Hauptantrag und mehreren Anlagen: Anlage EK (Einkommen), Anlage VM (Vermögen), Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) und ggf. Anlage KI (Kinder).
Hinweis: Ab Juli 2026 wird Bürgergeld voraussichtlich in 'Grundsicherungsgeld' umbenannt. Die Leistungen und Antragsverfahren bleiben im Wesentlichen gleich.
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/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Bedarfsgemeinschaft | Alle Personen, die im Haushalt leben: Partner, Kinder unter 25, die unverheiratet im Haushalt leben. | Volljähriges Kind (unter 25) nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angegeben — das verändert den Bedarf. |
| Kosten der Unterkunft | Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten separat aufführen. | Nur die Warmmiete eingetragen — das Jobcenter braucht die Aufschlüsselung. |
| Vermögen | Kontostände, Sparbücher, Fahrzeugwert, Versicherungen — alles angeben. | Konto verschwiegen — das Jobcenter gleicht mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Alleinstehende: voraussichtlich 563 €/Monat plus Kosten der Unterkunft und Heizung.
Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge (3 Monate), Einkommensnachweise, Vermögensnachweise.
100 € anrechnungsfrei, 100–520 € zu 80% angerechnet, 520–1.000 € zu 70% angerechnet.
Karenzzeit: 40.000 € (1. Person) + 15.000 € pro weitere Person.