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EÜR ausfüllen — Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung

Medium ~30 min TaxSelf-EmployedProfitLossGermany

/ Was ist dieses Formular?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Gewerbetreibende. Im Gegensatz zur Bilanz (doppelte Buchführung) werden hier einfach Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gerechnet: Einnahmen − Ausgaben = Gewinn.

Die Anlage EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung über ELSTER beim Finanzamt eingereicht. Seit 2017 ist die standardisierte Anlage EÜR für alle Pflicht — auch bei Gewinnen unter 22.000 €.

Berechtigt zur EÜR sind alle, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind: Freiberufler (immer), Gewerbetreibende mit Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €.

/ Wer braucht dieses Formular?

  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Freelancer, Designer, Berater)
  • Kleinunternehmer mit Umsatz unter 22.000 € (§19 UStG)
  • Gewerbetreibende mit Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €
  • Nebenberuflich Selbstständige mit Gewerbeschein

/ Was Sie vorher brauchen

Vollständige Aufstellung aller Betriebseinnahmen (Rechnungen, Honorare, Provisionen)
Belege aller Betriebsausgaben (sortiert nach Kategorien: Material, Miete, Telefon, Internet, Reisekosten)
Abschreibungstabelle (AfA) für Anlagegüter über 800 € netto
Kfz-Fahrtenbuch oder pauschale Kfz-Kosten
ELSTER-Zugang für die elektronische Übermittlung

/ Schritt-für-Schritt-Anleitung

1 Betriebseinnahmen erfassen (Zeile 11–22)
Tragen Sie alle Einnahmen ein: umsatzsteuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen getrennt. Bei Kleinunternehmern in Zeile 11.
2 Betriebsausgaben erfassen (Zeile 23–65)
Alle Ausgaben nach Kategorien: Wareneinkauf, Personal, Raumkosten, Versicherungen, Reisekosten, Telefon/Internet, Fortbildung, Bewirtung (70%).
3 Abschreibungen eintragen (Zeile 31–35)
Anlagegüter über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. GWG bis 800 € netto können sofort abgesetzt werden.
4 Kfz-Kosten (Zeile 59–62)
Entweder tatsächliche Kosten mit Fahrtenbuch oder die Kilometerpauschale (0,30 €/km) für betriebliche Fahrten.
5 Gewinn ermitteln und über ELSTER einreichen
Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Dieser wird in die Einkommensteuererklärung übernommen. Elektronisch über ELSTER einreichen.

/ Wichtige Felder erklärt

Feld Was eintragen Häufiger Fehler
Betriebseinnahmen (Zeile 11) Summe aller umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr. Umsatzsteuer aus Rechnungen als Einnahme verbucht — die vereinnahmte USt gehört in Zeile 16.
Bewirtungskosten (Zeile 52) Nur 70% der Bewirtungskosten sind abzugsfähig. Die restlichen 30% in Zeile 53. 100% der Bewirtungskosten abgesetzt — nur 70% sind steuerlich absetzbar.
Abschreibungen (Zeile 31) Jährlicher Abschreibungsbetrag aller Anlagegüter über 800 € netto. Laptop für 1.200 € sofort komplett abgesetzt statt über 3 Jahre abzuschreiben.

/ Häufige Fehler vermeiden

Private und betriebliche Ausgaben vermischt — nur tatsächliche Betriebsausgaben sind absetzbar.
Bewirtungskosten zu 100% abgesetzt — nur 70% sind steuerlich abzugsfähig.
GWG-Grenze falsch angewendet — die 800-€-Grenze gilt netto (ohne Umsatzsteuer).
Kein Fahrtenbuch geführt aber tatsächliche Kfz-Kosten geltend gemacht — ohne Fahrtenbuch nur Kilometerpauschale.
Umsatzsteuer in den Einnahmen mit eingerechnet statt separat in Zeile 16.

/ Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine EÜR abgeben?

Freiberufler und Gewerbetreibende mit Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €.

Was trage ich ein?

Betriebseinnahmen (Zeile 11–22), Betriebsausgaben (Zeile 23–65), Abschreibungen, Kfz-Kosten.