Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung
/ Was ist dieses Formular?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Gewerbetreibende. Im Gegensatz zur Bilanz (doppelte Buchführung) werden hier einfach Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gerechnet: Einnahmen − Ausgaben = Gewinn.
Die Anlage EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung über ELSTER beim Finanzamt eingereicht. Seit 2017 ist die standardisierte Anlage EÜR für alle Pflicht — auch bei Gewinnen unter 22.000 €.
Berechtigt zur EÜR sind alle, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind: Freiberufler (immer), Gewerbetreibende mit Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Betriebseinnahmen (Zeile 11) | Summe aller umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr. | Umsatzsteuer aus Rechnungen als Einnahme verbucht — die vereinnahmte USt gehört in Zeile 16. |
| Bewirtungskosten (Zeile 52) | Nur 70% der Bewirtungskosten sind abzugsfähig. Die restlichen 30% in Zeile 53. | 100% der Bewirtungskosten abgesetzt — nur 70% sind steuerlich absetzbar. |
| Abschreibungen (Zeile 31) | Jährlicher Abschreibungsbetrag aller Anlagegüter über 800 € netto. | Laptop für 1.200 € sofort komplett abgesetzt statt über 3 Jahre abzuschreiben. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Freiberufler und Gewerbetreibende mit Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €.
Betriebseinnahmen (Zeile 11–22), Betriebsausgaben (Zeile 23–65), Abschreibungen, Kfz-Kosten.