Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
/ Was ist dieses Formular?
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung während der Mutterschutzfrist — 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen). Es soll den Verdienstausfall während des Beschäftigungsverbots ausgleichen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag (ca. 390 €/Monat). Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt als Zuschuss. Zusammen ergibt sich Ihr volles Nettoeinkommen.
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss steht ihnen dennoch zu.
/ Wer braucht dieses Formular?
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/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Voraussichtlicher Entbindungstermin | Vom Frauenarzt bescheinigtes Datum. | Selbst geschätzten Termin eingetragen — es muss die ärztliche Bescheinigung sein. |
| Nettoeinkommen | Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist. | Bruttoeinkommen angegeben — es zählt das Nettoeinkommen für die Berechnung des AG-Zuschusses. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin mit ärztlicher Bescheinigung.
Krankenkasse: max. 13 €/Tag. Arbeitgeber: Differenz zum Netto. Zusammen = volles Nettogehalt.
Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet. Mutterschutzfrist zählt als erster Elterngeld-Monat.