Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
/ Was ist dieses Formular?
Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für Nicht-EU-Bürger, sich in Deutschland aufzuhalten. Es gibt verschiedene Arten: Aufenthaltserlaubnis (befristet, zweckgebunden), Blaue Karte EU (für Fachkräfte), Niederlassungserlaubnis (unbefristet) und Daueraufenthalt-EU.
Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt. In der Regel muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden, das dann in Deutschland in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird.
Die häufigsten Aufenthaltszwecke: Beschäftigung (§18 AufenthG), Studium (§16b), Blaue Karte EU (§18g), Familiennachzug (§28, §30) und Ausbildung (§16a).
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/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Aufenthaltszweck | Den genauen Paragraphen und Zweck: z.B. '§18 Abs. 2 AufenthG — Beschäftigung als Fachkraft'. | Falschen Aufenthaltszweck angegeben — kann zur Ablehnung führen. |
| Bisheriger Aufenthaltstitel | Nummer und Gültigkeitsdatum des aktuellen Aufenthaltstitels. Bei Erstantrag: Visum-Daten. | Alten Aufenthaltstitel nicht angegeben — die Behörde braucht die lückenlose Historie. |
| Arbeitgeber/Hochschule | Vollständiger Name, Adresse, Ansprechpartner und Kontaktdaten des Arbeitgebers oder der Hochschule. | Nur den Firmennamen angegeben — die Behörde braucht vollständige Angaben inkl. Adresse. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Reisepass, Passfoto, Mietvertrag, Krankenversicherung, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis, ggf. Sprachzertifikat.
Berlin 4–12 Wochen, München 2–4 Wochen, Hamburg 3–6 Wochen.
Berechtigt zum Aufenthalt bis zur Entscheidung, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Sofort Verlängerungsantrag stellen. Bei rechtzeitigem Antrag: Fiktionswirkung nach §81 Abs. 4 AufenthG.