Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG
/ Was ist dieses Formular?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen. Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld (65–100% des Netto, max. 1.800 €, 12+2 Monate), ElterngeldPlus (halbe Höhe, doppelte Dauer) und den Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern).
Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes gestellt — die Formulare unterscheiden sich je nach Bundesland. Seit 2024 kann der Antrag in den meisten Bundesländern auch digital über ElterngeldDigital eingereicht werden.
Wichtig: Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, wird aber maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher möglichst in den ersten 3 Lebensmonaten.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Bezugszeitraum | Welche Lebensmonate des Kindes welcher Elternteil Elterngeld beziehen möchte. | Bezugsmonate nicht aufeinanderfolgend geplant — das ist bei Basiselterngeld zulässig, muss aber korrekt beantragt werden. |
| Einkommen vor der Geburt | Brutto- und Nettoeinkommen der 12 Monate vor dem Mutterschutz (nicht vor der Geburt!). | Monate des Mutterschutzes mit einberechnet — diese werden aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen. |
| Arbeitszeit während Elterngeld | Geplante Wochenarbeitszeit während des Bezugs. Max. 32 Stunden/Woche. | Mehr als 32 Stunden Teilzeit geplant — dann entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
65–67% des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 €. Bei Geringverdienern bis 100%.
Basiselterngeld: volle Höhe, 12+2 Monate. ElterngeldPlus: halbe Höhe, doppelte Dauer. Optimal bei Teilzeitarbeit.
Ja, Wechsel zu Klasse III erhöht das Netto. Mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz.
Nach der Geburt, möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. Maximal 3 Monate rückwirkend.