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Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen — Vermieterbescheinigung

Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG

Easy ~5 min RegistrationHousingLandlordAnmeldung

/ Was ist dieses Formular?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG). Jeder Wohnungsgeber — also der Vermieter — muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen. Ohne dieses Dokument können Sie sich nicht beim Bürgeramt anmelden.

Das Formular bestätigt, dass eine bestimmte Person tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Es schützt gegen Scheinanmeldungen und ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstoß droht dem Vermieter ein Bußgeld bis 1.000 €.

Das Formular ist kurz (eine Seite) und schnell ausgefüllt. Es gibt kein amtliches Einheitsformular — viele Städte bieten eigene Vorlagen an, aber die Pflichtangaben sind überall gleich.

/ Wer braucht dieses Formular?

  • Vermieter, die einem Mieter den Einzug bestätigen müssen (gesetzliche Pflicht nach §19 BMG)
  • Hauptmieter, die als Wohnungsgeber für Untermieter fungieren
  • WG-Bewohner, deren Hauptmieter die Bestätigung ausstellt
  • Eigentümer, die sich selbst als Wohnungsgeber bestätigen (bei Eigentumswohnung)
  • Mieter, die das Formular dem Vermieter zur Unterschrift vorlegen

/ Was Sie vorher brauchen

Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter)
Art der Bestätigung: Einzug oder Auszug
Einzugsdatum des Mieters
Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, ggf. Wohnungsnummer)
Name aller einziehenden Personen
Unterschrift des Wohnungsgebers

/ Schritt-für-Schritt-Anleitung

1 Formular besorgen
Laden Sie die Vorlage von der Website Ihrer Stadt herunter oder nutzen Sie eine allgemeine Vorlage. Es gibt kein bundeseinheitliches Formular.
2 Wohnungsgeber-Daten eintragen
Der Vermieter trägt seinen Namen und seine Anschrift ein. Bei Hausverwaltungen: Name der Verwaltung und des verantwortlichen Ansprechpartners.
3 Wohnungsdaten eintragen
Vollständige Anschrift der Wohnung inkl. Stockwerk und Wohnungsnummer falls vorhanden. Einzugsdatum eintragen.
4 Einziehende Personen auflisten
Alle Personen namentlich aufführen, die in die Wohnung einziehen. Bei Familien: auch Kinder.
5 Unterschrift des Wohnungsgebers
Der Vermieter (Wohnungsgeber) unterschreibt und setzt das Datum. Dann dem Mieter aushändigen.

/ Wichtige Felder erklärt

Feld Was eintragen Häufiger Fehler
Art des Mietverhältnisses Ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt. 'Auszug' statt 'Einzug' angekreuzt — das ist das falsche Formular für die Anmeldung.
Einzugsdatum Das tatsächliche Datum des Einzugs, nicht das Datum des Mietbeginns. Mietbeginn statt tatsächliches Einzugsdatum — kann zu Problemen beim Bürgeramt führen.
Einziehende Personen Vollständige Namen aller einziehenden Personen. Kinder vergessen — auch Minderjährige müssen aufgeführt werden.

/ Häufige Fehler vermeiden

Vermieter füllt das Formular nicht aus — dem Vermieter droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist.
Mietvertrag statt Wohnungsgeberbestätigung mitgebracht — das Bürgeramt akzeptiert nur die separate Bestätigung.
Einzugsdatum falsch angegeben — muss mit dem tatsächlichen Einzug übereinstimmen.
Bei WG: falscher Wohnungsgeber — bei Untervermietung ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber, nicht der Vermieter.
Kinder nicht aufgeführt — alle einziehenden Personen müssen namentlich genannt werden.

/ Häufig gestellte Fragen

Wer füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Vermieter (Wohnungsgeber) muss das Formular ausfüllen und unterschreiben.

Was wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?

Dem Vermieter droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist und weisen Sie auf §19 BMG hin.

Reicht der Mietvertrag?

Nein, das Bürgeramt verlangt das separate Formular — der Mietvertrag wird nicht akzeptiert.