Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG
/ Was ist dieses Formular?
Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG). Jeder Wohnungsgeber — also der Vermieter — muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen. Ohne dieses Dokument können Sie sich nicht beim Bürgeramt anmelden.
Das Formular bestätigt, dass eine bestimmte Person tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Es schützt gegen Scheinanmeldungen und ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstoß droht dem Vermieter ein Bußgeld bis 1.000 €.
Das Formular ist kurz (eine Seite) und schnell ausgefüllt. Es gibt kein amtliches Einheitsformular — viele Städte bieten eigene Vorlagen an, aber die Pflichtangaben sind überall gleich.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Art des Mietverhältnisses | Ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt. | 'Auszug' statt 'Einzug' angekreuzt — das ist das falsche Formular für die Anmeldung. |
| Einzugsdatum | Das tatsächliche Datum des Einzugs, nicht das Datum des Mietbeginns. | Mietbeginn statt tatsächliches Einzugsdatum — kann zu Problemen beim Bürgeramt führen. |
| Einziehende Personen | Vollständige Namen aller einziehenden Personen. | Kinder vergessen — auch Minderjährige müssen aufgeführt werden. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Der Vermieter (Wohnungsgeber) muss das Formular ausfüllen und unterschreiben.
Dem Vermieter droht ein Bußgeld bis 1.000 €. Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist und weisen Sie auf §19 BMG hin.
Nein, das Bürgeramt verlangt das separate Formular — der Mietvertrag wird nicht akzeptiert.