Mieterselbstauskunft für die Wohnungsbewerbung
/ Was ist dieses Formular?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Vermieter von Mietinteressenten verlangen, um sich über die persönliche und finanzielle Situation des Bewerbers zu informieren. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, sondern eine freiwillige Auskunft — allerdings haben Bewerber ohne Selbstauskunft in angespannten Wohnungsmärkten praktisch keine Chance.
Rechtlich darf der Vermieter nur bestimmte Fragen stellen. Unzulässig sind Fragen nach Religion, Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen oder sexueller Orientierung. Bei unzulässigen Fragen dürfen Sie lügen, ohne dass dies Konsequenzen hat.
Neben der Selbstauskunft gehören zu einer vollständigen Wohnungsbewerbung: SCHUFA-Auskunft, Einkommensnachweise und Personalausweis-Kopie.
/ Wer braucht dieses Formular?
/ Was Sie vorher brauchen
/ Schritt-für-Schritt-Anleitung
/ Wichtige Felder erklärt
| Feld | Was eintragen | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen | Ihr monatliches Nettoeinkommen. Faustregel: Die Warmmiete sollte max. 30–35% des Nettos betragen. | Bruttoeinkommen statt Nettoeinkommen angegeben — Vermieter wollen das tatsächlich verfügbare Einkommen sehen. |
| Insolvenzverfahren | Ehrlich beantworten: Ja oder Nein. Diese Frage ist zulässig. | Laufendes Insolvenzverfahren verschwiegen — der Vermieter kann den Mietvertrag anfechten. |
| Haustiere | Art und Anzahl der Haustiere. Kleintiere (Hamster, Fische) müssen nicht angegeben werden. | Hund oder Katze verschwiegen — das kann ein Kündigungsgrund sein. |
/ Häufige Fehler vermeiden
/ Häufig gestellte Fragen
Erlaubt: Name, Einkommen, Arbeitgeber, Personenzahl, Haustiere, Insolvenz. Nicht erlaubt: Familienplanung, Religion, Vorstrafen.
Nein, keine gesetzliche Pflicht. Aber ohne Selbstauskunft sind die Chancen auf dem Wohnungsmarkt minimal.