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Wohngeld beantragen — Antrag auf Mietzuschuss ausfüllen

Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) nach dem Wohngeldgesetz

Hard~45 minHousingBenefitsRentWohngeld

/ Was ist dieses Formular?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer) gezahlt. Seit der Wohngeld-Plus-Reform (Januar 2023) haben rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch — mit einem durchschnittlichen Zuschuss von ca. 370 € monatlich.

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach drei Faktoren: Haushaltsgröße, anrechenbares Gesamteinkommen und Miethöhe (abhängig von der Mietstufe Ihrer Kommune). Es wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.

Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde (oft beim Sozialamt oder Bürgeramt). In einigen Bundesländern ist eine Online-Beantragung möglich.

/ Wer benötigt dieses Formular?

  • Mieter mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen
  • Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen/Häusern (Lastenzuschuss)
  • Rentner mit niedriger Rente
  • Alleinerziehende mit geringem Einkommen
  • Familien, deren Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt

/ Was Sie vorher bereithalten sollten

Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls zutreffend)
Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Zins- und Tilgungsnachweise

/ Schritt-für-Schritt-Anleitung

1Antragsformular beschaffen
Laden Sie das Antragsformular von der Website Ihrer Stadt/Gemeinde herunter oder holen Sie es persönlich beim Wohngeldamt ab. Die Formulare unterscheiden sich je nach Bundesland.
2Persönliche Daten und Haushalt
Tragen Sie die Daten aller Personen ein, die in der Wohnung leben: Name, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis, Einkommen.
3Angaben zur Wohnung und Miete
Wohnungsgröße, monatliche Kaltmiete, Nebenkosten (ohne Strom), Heizkosten. Die Mietbescheinigung muss vom Vermieter ausgefüllt werden.
4Einkommen vollständig angeben
ALLE Einkünfte aller Haushaltsmitglieder: Gehalt (brutto), Renten, Unterhalt, Kindergeld, Minijob, Kapitalerträge. Nichts vergessen!
5Antrag einreichen
Unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen bei der Wohngeldstelle einreichen. Persönliche Abgabe nach Termin beschleunigt die Bearbeitung.

/ Wichtige Felder erklärt

FeldWas eintragenHäufiger Fehler
BruttoeinkommenMonatliches Bruttoeinkommen ALLER Haushaltsmitglieder einzeln aufführen.Einkommen eines Haushaltsmitglieds vergessen — das führt zu Rückforderungen.
KaltmieteMonatliche Kaltmiete laut Mietvertrag (ohne Strom, ohne Heizung).Warmmiete statt Kaltmiete eingetragen — Heiz- und Nebenkosten werden separat erfasst.
VermögenGesamtvermögen aller Haushaltsmitglieder: Bargeld, Konten, Wertpapiere, Immobilien.Vermögen über 60.000 € (1 Person) bzw. 90.000 € (2 Personen) nicht angegeben — das führt zur Ablehnung.

/ Häufige Fehler vermeiden

Einkommen eines Haushaltsmitglieds verschwiegen — wird beim automatischen Datenabgleich entdeckt.
Warmmiete statt Kaltmiete eingetragen — Heiz- und Nebenkosten müssen separat angegeben werden.
Mietbescheinigung nicht beigefügt — der Vermieter muss diese ausfüllen.
Antrag zu spät gestellt — Wohngeld wird erst ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend.
Änderungen nicht gemeldet — bei Einkommenserhöhung über 15% wird das Wohngeld von Amts wegen neu berechnet.

/ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Personen mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Seit Wohngeld Plus sind rund 2 Millionen Haushalte berechtigt.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe. Durchschnittlich rund 370 € monatlich.

Welche Unterlagen brauche ich?

Personalausweis, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Einkommensnachweise (12 Monate), Kontoauszüge.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3–6 Wochen, in manchen Städten auch länger. Bei vollständigen Unterlagen schneller.

Wohngeld als Student?

Grundsätzlich nicht bei BAföG-Berechtigung. Ausnahme: Studierende in Haushalten mit Nicht-Studierenden.